ACTA und seine Auswirkungen auf Online-Journalismus

ACTA gegen Online-Journalismus

Foto: Khatuna Khutsishvili

Das Internet ist ein globales Kommunikationsnetzwerk. Daten lassen sich in Sekundenbruchteilen um die ganze Welt schicken. Ob es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material handelt oder nicht, ist für die technische Infrastruktur irrelevant. Ganz anders die politischen und juristischen Gegebenheiten: Was im einen Land einen Gesetzesverstoß darstellt, kann in einem anderen Land durchaus legal sein. Da Online-Journalismus auf die Daten im Internet angewiesen ist, kann ACTA die Freiheit durchaus beeinträchtigen.

Wenn ACTA in Kraft treten sollte, dürfte man nicht mal URLs verlinken, Links reinstellen, Bilder mit irgendwelchen Marken drauf auf Facebook, Twitter und andere Platformen posten, weil gesetzlich jeder Webseitenbetreiber verpflichtet ist für seinen Inhalt die Verantwortung zu tragen.

Nicht nur die harmlose Nutzung von Musik, Bildern und Filme fallen darunter, sondern auch Logos, Namen, ganze Sätze oder sogar Wörter, die jemand für sich reserviert hat. Wenn man zum Beispiel einen kritischen oder sogar ein sehr positiven Artikel über einen Konzert oder Spendenaktion veröffentlicht und dabei den Namen erwähnt und noch ein Foto dazu verlinkt, könnte es schon ein Fall für ACTA sein.

Der Copyright-Pakt Acta offenbart eine fundamental falsche Weichenstellung. Die Piraterie von Produkten wird auf diesem Weg nicht gestoppt, sondern auf den Schwarzmarkt verlagert. Wenn keiner was kopieren kann, wird wohl oder übel das Produkt woanders suchen, wo man nicht zahlen muss.

Online-Journalismus bassiert auf die Daten und Quellen im Onlinemedien, können dadurch die Menschen in dem Bereich im bessten Fall sehr große Berufliche schwierigkeiten haben und im schlimmsten Fall überhaupt diese Beruf nichtmehr ausüben können.