ACTA – warum ist es so umstritten?

by kurrija (CC BY-SA 2.0)

Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll den Missbrauch von geistigem Eigentum durch eine Vereinheitlichung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte von Künstlern verhindern. Das heißt, dass internationale Standards die Produktpiraterie eindämmen sollen. Das hört sich ja eigentlich sehr lobenswert an, oder? Es gibt aber einen Haken.

Mangel an demokratischer Glaubwürdigkeit

Schon alleine die sehr intransparenten Verhandlungen schüren den Zorn bei vielen ACTA-Gegnern. Die Inhalte des Abkommens wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfasst, was den demokratischen Werten enorm widerspricht. Auch der nicht gewählte ACTA-Ausschuss hat keine Verpflichtung, eine öffentliche Rechtfertigung abzugeben.

Gefahren für den Zugang zu Kultur und die Meinungsfreiheit

Man sieht durch das ACTA-Abkommen auch den freien Zugang zu Kultur gefährdet. Besonders die Nutzung „verwaiste Werke“, also solche, deren Urheber schwer zu identifizieren oder lokalisieren sind, könne nur noch unter Risiken (Kriminalisierung, Strafen) stattfinden.

Aber damit nicht genug. Die vielen Demonstranten, die in Deutschland, Polen und anderen Ländern mit den bekannten Guy Fawkes-Masken auf die Straße gingen, sehen im Abkommen auch eine Verletzung der Grundrechte. Neben dem Eingreifen in Meinungs- und Informationsfreiheit, Kunst- und Forschungsfreiheit, ist auch von einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und dem Recht auf Privatsphäre die Rede. Die Persönlichkeitsrechte in Österreich umfassen unter anderem folgende Dimensionen: Urheber- und Patentschutz, Briefschutz, Persönlichkeitsschutz im Medizinbereich, das Recht auf das eigene Bild, Namensrecht und auch den Datenschutz.

Gefahren für den Datenschutz

Zum Datenschutz in Österreich heißt es: „Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit er daran ein schutzwürdiges Interesse, insbesondere im Hinblick auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, hat” (Abs 1).

Somit müsste eigentlich die Verpflichtung der Internetanbieter, Daten ihrer Nutzer zu sammeln, kontrollieren und weitergeben, gegen dieses Recht verstoßen. Tut es aber scheinbar nicht wirklich, was vermutlich auf die vagen Formulierungen sowohl der Gesetzestexte, als auch des ACTA-Abkommens zurück zu führen ist. Die Internetanbieter selbst müssen für Inhalte, die Nutzer verschicken oder hochladen. Damit die Internetanbieter nicht das gleiche Schicksal erwartet wie megaupload, werden die meisten mitziehen und damit ihre Nutzer überwachen.

Generalverdacht

Außerdem werde nicht wie sonst üblich von der Unschuldsvermutung ausgegangen, sondern der Generalverdacht erhoben. Bis bewiesen werden kann, dass der Nutzer nichts Illegales im Internet macht, ist er verdächtigt und wird „vorsichtshalber“ kontrolliert.

Weitere Punkte, die gegen das Abkommen sprechen, sind:

- Schaden für den Handel

- Fehlende Rechtsklarheit aufgrund der vagen Formulierungen

- Hindernisse für Innovation (besonders im Bereich Software, wo viele Entwicklungen in rechtlichen Grauzonen passieren)

Um die Rechtslage zu prüfen, wurden einige Untersuchungen zum Thema angestellt. Einige stehen noch aus, andere sind zu dem Schluss gekommen, dass „das ACTA-Abkommen keinen Widerspruch zum gültigen EU-Recht“ darstelle. Ob diese Erkenntnis nun aber das Abkommen auch legitimiert, bleibt fraglich.

Weiterführende Links

ACTA – Der Film

Broschüre