Facebookverbot für ORF: Zurück ins Schwarzweiß-Zeitalter

ORF und Facebook

Bild: Michel Jungwirth

Bis vor kurzem hatte der ORF ein schwieriges Verhältnis zu Social Media und Facebook. Nun könnte man sagen, er habe gar keines mehr. Ein Bescheid der österreichischen Kommunikationsbehörde untersagt dem ORF die Betreuung von diversen Facebook-Seiten. Dafür ist der ORF zum Teil selbst verantwortlich. Eine Reform des ORF-Gesetzes wird nun von vielen Seiten gefordert.

Diverse Online-Angebote betroffen

Insgesamt 39 Seiten soll der ORF gesetzeswidrig betrieben haben. Dazu gehören unter anderem die Facebook-Seiten von Willkommen ÖsterreichWir sind Kaiser, Was gibt es Neues?  und der Zeit im Bild. Auch die Seiten der Radiosender FM4 oder Ö3 wurden als gesetzwidrig eingestuft und werden mittlerweile von den Fans selbst betreut. Auf den gut besuchten Facebook Auftritten der Radiosender herrschte in den letzten Tagen Unverständnis über den Bescheid.

Kurzsichtiger ORF?

Der Bescheid der KommAustria ist allerdings nur der Höhepunkt einer länger andauernden Auseinandersetzung um ORF-Kompetenzen. Bereits 2010 wurde dieser Weg über das neue ORF-Gesetz eingeschlagen. Der ORF stimmte damals zu, nur sendungsbegleitend Inhalte anzubieten. Eine Folge war, dass sämtliche Foren des ORF stark reduziert wurden. Im Gegenzug einigte man sich auf eine Erhöhung der Online-Werbung des ORF. Im Nachhinein wurde dieser Kompromiss oft als kurzsichtig kritisiert.

Freuen dürfte dieser Bescheid vor allem den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ). Diese setzten sich bereits 2010 für die heute geltenden Regelungen ein. Die Bewerbung auf Facebook und Twitter würde, nach Ansicht der VÖZ, potenzielle Werbeeinnahmen an US-Konzerne umleiten. Treffend formulierte Marco Schreuder, dass die Verleger sich auch darauf konzentrieren könnten, ihr eigenes Programm zu verbessern, anstatt das der anderen wieder tief ins 20. Jahrhundert zu befördern.

Wie Schwarz-Weiß im Farbfernsehen

Wesentlich schwerer als der Verlust des ORF auf Facebook für eigene Sendungen werben zu dürfen, wiegt, dass ein öffentlicher-rechtlicher Sender im digitalen Zeitalter eigentlich seinem Publikum einen direkten Austausch ermöglichen sollte. Auch die bereits absehbare Verschmelzung von Internet und Fernsehen wird der ORF unter dieser Gesetzeslage nicht optimal nutzen können.

Eine Reform des Gesetzes wird vor allem von Vertretern der SPÖ, Grünen, BZÖ und FPÖ gefordert. Deckung erhalten diese Forderungen auch von einer Studie, die fordert,  dass der ORF seinen öffentlichen Auftrag im digitalen Raum wahrnehmen können muss. Der ORF selbst will sich nun an die Höchstgerichte wenden.

Derzeit konzentriert sich die KommAustria vor allem auf Facebook. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Zukunft auch Twitter-Accounts als rechtswidrig eingestuft werden. Dies könnte dann auch Armin Wolf, Österreichs bekanntesten Twitter-User, betreffen. Dass gerade der Moderator der Zeit im Bild die meisten Follower auf Twitter hat, zeigt das ungeheure Potential des ORF innerhalb der Social Media Netzwerke.