Österreichischer Medienrat zeigt Zähne

Mitglieder österreichischer Medienrat

Mitglieder österreichischer Medienrat (Screenshot medienrat.at)

Erstmals seit der Gründung  2009 meldete der österreichische Medienrat einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Beschuldigter ist die Tageszeitung “Österreich“, die in ihrer Berichterstattung vom 06. Juli 2010 im Mordfall “Steffi P.” mehrere intime Details zu Tage förderten.

Die Beurteilung des Medienrates:

Verletzt wurde die Privatsphäre und die Würde des Mordopfers Stefanie P. durch den Hinweis auf 14 Selbstmordversuche der Getöteten; auf eine mutmaßliche Vergewaltigung, die sie erlitten habe, auf ihr angebliches Borderlinesyndrom, sowie, dass sie eine Lügnerin sei und ihre Mutter als ehemalige Prostituierte bezeichnet habe. Weiteres wurden der  Getöteten Alkoholprobleme und bizarre sexuelle Vorlieben wie z.B. im volltrunkenen Zustand Sex mit zwei Männern gehabt zu haben, vorgeworfen. Insgesamt erweckt die Berichterstattung den Eindruck, das angeblich aus dem Tritt geratene Leben des Mordopfers sei kausal für das Tötungsdelikt. Der Medienrat hält fest, dass er ausschließlich die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Opfers geprüft hat.

Der Medienrat als bislang jüngstes mediales Kontrollorgan sieht sich in der Pflicht, die österreichische Medienlandschaft selbstständig zu kontrollieren und zu organisieren. Den Vorsitz hat der bekannte österreichische Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer.

PS: Das selbsttätige Einschreiten des Medienrats ist übrigens auf die Arbeit des ebenfalls von Publizistik-Studenten betriebenen Medien-Watchblogs kobuk.at zurückzuführen.

Weitere Informationen:

www.ots.at | Medienrat verurteilt Berichterstattung von “Österreich” zum Mordfall Stefanie P.

www.voez.at |Ehrenkodex für die österreichische Presse – Präambel

www.medienrat.at