The photoshop law

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In Österreich und Deutschland gibt es bisher noch kein Verbot für die digitale Nachbearbeitung von Bildern aus ästhetischen Gründen. Doch wie sieht es in anderen Ländern aus? Wie weit darf Bildbearbeitung gehen und was ist das „Photoshop-Gesetz“?

Werbung von L’Oreal, Maybelline und andere Irr-tümer

Die Werbeaufsicht ASA setzte sich in England bereits oft gegen Werbekampagnen durch, die Models oder auch bekannte Prominente in einem – im wahrsten Sinne des Wortes – völlig anderen Licht zeigen. „Irreführende Werbung“ ist eine der Begründungen, wieso in Großbritannien von der ASA bereits mehrere Kampagnen gestoppt wurden, unter anderem eine Werbung von L’Oreal mit Julia Roberts, deren Gesicht und Dekolleté stark gephotoshopt wurde.

In Frankreich wurde 2009 bereits über eine Regelung zur Kennzeichnung von Bildern diskutiert, die stark mit Photoshop oder einem anderen Bildbearbeitungsprogramm verändert wurden – ohne Ergebnis.

Das Photoshop-Gesetz

Im März 2011 wurde in Israel ein Photoshop-Gesetz erlassen, das es verbietet Models durch Bildbearbeitung in den Medien dünner wirken zu lassen. Zur Orientierung zwischen „dünn“ und „zu dünn“ dient dabei der Body Mass Index. Models unter einem BMI von 18,5 dürfen nicht in Werbekampagnen abgebildet werden. Ebenso darf kein Bild so bearbeitet werden als würde das Model einem BMI von unter 18,5 entsprechend aussehen.

Der Grund, weshalb sich dieses Gesetz durchgesetzt hat, ist, dass es bereits einige Studien in der Medienwirkungsforschung gibt, die annehmen lassen, dass Jugendliche eine verzerrte Wahrnehmung von Schönheit aufgrund der Medien haben und negativ dadurch beeinflusst werden. Essstörungen bei Teenagern, wie zum Beispiel Anorexie, würde laut „Knesset’s Research and Information Center“ dadurch begünstigt werden.

Ausblick:

Wie lange es noch dauert, bis in Österreich oder Deutschland ein ähnliches Gesetz aufkommt, ist ungewiss. Bisher gibt es nur eine EU-Richtlinie die besagt, dass irreführende Werbung untersagt ist, die Personen, die von ihr erreicht werden, täuscht oder sie täuschen kann. Diese Richtlinie entspricht grundsätzlich auch dem Unlauterer-Wettbewerbsgesetz (UWG).

Welche Art von Täuschung damit gemeint ist, ist jedoch meistens im Einzelfall zu verhandeln und daher auch sehr unklar definiert, wenn es um Bildnachbearbeitung bei Werbekampagnen geht.